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Schmuckbild: Rathaus Heilbronn, historische Kunstuhr.
 

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Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse wird unterschieden zwischen:

  1. EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
  2. Nicht-EU-Fahrerlaubnis 
  3. Anlage 11 Staaten

1. EU- oder EWR-Fahrerlaubnis

Die Umschreibung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis ist i. d. R. nicht notwendig.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.) 
  • gültiger ausländischer Führerschein

Zusätzlich für Klasse C, D sowie Unterklassen nach Ablauf der Geltungsdauer oder Verlängerung

  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)

Zusätzlich für Klasse D sowie Unterklassen nach Ablauf der Geltungsdauer oder Verlängerung

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

  • 37,50 Euro

2. Nicht-EU-Fahrerlaubnis

Bei einer Nicht-EU-Fahrerlaubnis ist eine Umschreibung nach sechs Monaten ab Ersteinreise erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.) 
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Erste Anmeldebestätigung (Zuzug nach Deutschland)
  • Übersetzung durch einen anerkannten Automobilclub oder durch einen vereidigten Dolmetscher
  • Angaben zur Fahrschule 

Zusätzlich für Klasse C, D sowie Unterklassen 

  • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
  • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)

Zusätzlich für Klasse D sowie Unterklassen 

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

  • 45,10 Euro

3. Anlage 11 Staaten

Bei einer Fahrerlaubnis nach Anlage 11 ist eine Umschreibung nach sechs Monaten ab Ersteinreise erforderlich.

Erforderliche Unterlagen:

  • aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.) 
  • ggf. Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • ggf. Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • gültiger ausländischer Führerschein
  • Erste Anmeldebestätigung (Zuzug nach Deutschland)
  • ggf. Übersetzung durch einen anerkannten Automobilclub oder durch einen vereidigten Dolmetscher
  • Sofern theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich: 
    • Angaben zur Fahrschule 
    • Zusätzlich für Klasse C, D sowie Unterklassen 
      • Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
      • Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)

    • Zusätzlich für Klasse D sowie Unterklassen

Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. 

Kosten

  • 37,50 Euro

Häufig gestellte Fragen

Eine persönliche Antragstellung ist ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. Die Kontaktdaten finden Sie rechts oder unten.

Sobald Sie die Klasse C/CE/D/DE gewerblich nutzen, ist ein Fahrerqualifikationsnachweis erforderlich, ehemals Schlüsselzahl 95 .

Sobald der Führerschein abholbereit ist, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Dieser ist bei der Führerscheinstelle abzuholen.