Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Bei der Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse wird unterschieden zwischen:
- EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Nicht-EU-Fahrerlaubnis
- Anlage 11 Staaten
1. EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
Die Umschreibung einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis ist i. d. R. nicht notwendig.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.)
- gültiger ausländischer Führerschein
Zusätzlich für Klasse C, D sowie Unterklassen nach Ablauf der Geltungsdauer oder Verlängerung
- Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
Zusätzlich für Klasse D sowie Unterklassen nach Ablauf der Geltungsdauer oder Verlängerung
- Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest, nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate).
Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kosten
- 37,50 Euro
2. Nicht-EU-Fahrerlaubnis
Bei einer Nicht-EU-Fahrerlaubnis ist eine Umschreibung nach sechs Monaten ab Ersteinreise erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.)
- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- gültiger ausländischer Führerschein
- Erste Anmeldebestätigung (Zuzug nach Deutschland)
- Übersetzung durch einen anerkannten Automobilclub oder durch einen vereidigten Dolmetscher
- Angaben zur Fahrschule
Zusätzlich für Klasse C, D sowie Unterklassen
- Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
Zusätzlich für Klasse D sowie Unterklassen
- Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest, nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate).
Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kosten
- 45,10 Euro
3. Anlage 11 Staaten
Bei einer Fahrerlaubnis nach Anlage 11 ist eine Umschreibung nach sechs Monaten ab Ersteinreise erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.)
- ggf. Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
- ggf. Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- gültiger ausländischer Führerschein
- Erste Anmeldebestätigung (Zuzug nach Deutschland)
- ggf. Übersetzung durch einen anerkannten Automobilclub oder durch einen vereidigten Dolmetscher
- Sofern theoretische und/oder praktische Prüfung erforderlich:
- Angaben zur Fahrschule
- Zusätzlich für Klasse C, D sowie Unterklassen
- Ärztliche Untersuchung (nicht älter als ein Jahr)
- Augenärztliche Untersuchung (nicht älter als zwei Jahre)
- Zusätzlich für Klasse D sowie Unterklassen
- Verkehrspsychologische Untersuchung (Leistungstest, nicht älter als ein Jahr)
- behördliches Führungszeugnis nach Belegart „O“(nicht älter als 6 Monate).
Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kosten
- 37,50 Euro
Häufig gestellte Fragen
Eine persönliche Antragstellung ist ausschließlich bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist notwendig. Die Kontaktdaten finden Sie rechts oder unten.
Sobald Sie die Klasse C/CE/D/DE gewerblich nutzen, ist ein Fahrerqualifikationsnachweis erforderlich, ehemals Schlüsselzahl 95 .
Sobald der Führerschein abholbereit ist, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Dieser ist bei der Führerscheinstelle abzuholen.

