Aktuelle Meldungen
Hier gelangen Sie zur Übersicht aller News
Gutscheinkarte 2026 zum Landesfamilienpass ist da
Online im Rathaus zu bestellen
Mit der Gutscheinkarte 2026 zum Landesfamilienpass können Familien wieder zahlreiche Museen, Freizeiteinrichtungen und Schlösser kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt besuchen. Auch ohne Gutscheinkarte bieten einige Anbieter in der Region vergünstigte Eintritte, zum Beispiel das Hallenbad Soleo oder die experimenta.
Die Gutscheinkarte kann kostenlos online im Digitalen Rathaus auf www.heilbronn.de bestellt werden. Dort können auch neue Landesfamilienpässe beantragt werden. Alternativ kann man sich an alle Bürgerämter der Stadt Heilbronn wenden. Anspruch auf den Landesfamilienpass haben - unabhängig vom Einkommen - Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden Kind sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind. Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder kinderzuschlagsberechtigt sind, haben schon mit einem Kind Anspruch.
In den Landesfamilienpass können bis zu vier erwachsene Begleitpersonen eingetragen werden, beispielsweise Großeltern, getrenntlebende Partner oder Betreuungspersonen, wobei aber höchstens zwei davon jeweils die Vergünstigungen erhalten können. Eine Nutzung des Passes ohne Kinder ist nicht möglich.
INFO: Der Landesfamilienpass bzw. die Gutscheinkarte kann online unter www.heilbronn.de/digitalesrathaus beantragt werden und wird dann zugeschickt. Wer hierzu keine Möglichkeit hat, wendet sich an die Bürgerämter. Beim Zentralen Bürgeramt ist vorab eine Terminvereinbarung unter www.heilbronn.de/termine erforderlich.
Eine Übersicht über die teilnehmenden Einrichtungen gibt es unter www.muetter-vaeter-bw.de/adressen, Kategorie Landesfamilienpass.

