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Stadt will Straßenprostitution überall verbieten
Regierungspräsidium Stuttgart muss Anordnung erlassen
Seit drei Jahren ist die Straßenprostitution im Bereich Hafenstraße verboten. Nun soll der Sperrbezirk dauerhaft auf die gesamte Stadt ausgedehnt werden. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung in seiner heutigen Sitzung (28. Juli 2025), mit dem Regierungspräsidium Stuttgart die notwendigen Schritte dafür einzuleiten.
In der zurückliegenden Legislaturperiode hat sich der Gemeinderat bereits mehrmals mit dem Thema beschäftigt und beschlossen, einen entsprechenden Antrag zur Ausdehnung des Sperrgebiets beim Regierungspräsidium zu stellen. Das Regierungspräsidium als kommunale Aufsichtsbehörde hat der Stadt bereits mitgeteilt, dass nach umfangreichen Vorarbeiten der Stadtverwaltung ein allgemeines Verbot der Straßenprostitution in Heilbronn begründbar und damit realisierbar sei.
Weil die Beschlüsse im Gremium allerdings schon vor der Kommunalwahl im Juni 2024 gefasst worden waren, möchte das Regierungspräsidium auch den neu gewählten Gemeinderat beteiligen und die Vorgehensweise deshalb erneut abstimmen lassen.
Bereits im September 2022 hat die Stadt die Straßenprostitution in der Hafenstraße und Umgebung verboten und die dafür notwendige Allgemeinverfügung immer wieder verlängert. Grund waren Straftaten und gewaltsame Auseinandersetzungen der dortigen Akteure, bei denen unter anderem auch Prostituierte verletzt wurden. Seit dem Verbot hat sich die Lage dort vollständig beruhigt.
Die Stadt geht jedoch davon aus, dass keine nachhaltige Besserung der Situation im Bereich der Straßenprostitution eingetreten ist. Sondern die beteiligten Akteure in die Wohnungsprostitution ausgewichen sind und mutmaßlich darauf warten, nach Ablauf die Straßenprostitution wiederaufzunehmen. Damit bestünde die Gefahr, dass der Kampf um die marktbeherrschende Stellung zwischen den rivalisierenden Gruppen erneut ausbrechen könnte. Mit der neuen Sperrgebietsverordnung für das gesamte Stadtgebiet soll das verhindert werden.