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Bürgerservice A-Z

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Anmeldung bei Zuzug

Digitales Rathaus

Wohnsitzanmeldung jetzt auch komplett online möglich:

✔ Personalausweis oder eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und Ausweis-App (mindestens bei einem Familienmitglied)
✔ Registrierung bei BundID
✔ Anmeldung mit alleiniger oder Hauptwohnung
✔ Zuzug/ Umzug aus Deutschland

Weitere Informationen unten.
 

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in Heilbronn anmelden.

Zuständig für die Anmeldung sind die Bürgerämter in allen Stadtteilen und das Zentrale Bürgeramt im Heilbronner Rathaus. 

Bei Zuzug aus dem Ausland vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Geflüchtete aus der Ukraine melden sich im Rahmen der Vorsprache bei der Ausländerbehörde an. 

Voraussetzungen/Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass von allen umziehenden Personen (falls bei Kindern noch kein Ausweis oder Pass ausgestellt wurde, wird die Geburtsurkunde benötigt). Persönliche Vorsprache ist erwünscht.
  • Aufenthaltstitel von allen umziehenden Angehörigen, ggf. Zusatzblatt, Fiktionsbescheinigung (sofern vorhanden)
  • Pass mit Visum
  • Wohnungsgeberbestätigung (bei Anmeldung vorzulegen)
  • Meldeschein (PDF-Datei, bei persönlicher Vorsprache nicht erforderlich.)
  • Einverständniserklärung (auch formlos möglich) oder familiengerichtliche Entscheidung, falls unter 16-jährige Kinder nach einer Trennung erstmals aus der bisherigen gemeinsamen Wohnung bei einem Elternteil angemeldet werden sollen oder die Hauptwohnung zum anderen Elternteil gewechselt werden soll
  • Standesamtliche Urkunden zur Eheschließung/ Scheidung, bei Zuzug aus dem Ausland auch Geburtsurkunden

Ausnahmen von der Meldepflicht

Folgende Ausnahmen von der Meldepflicht wurden in das Bundesmeldegesetz neu aufgenommen:

  • Wer in Deutschland aktuell bei einer Meldebehörde gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung nicht anmelden. Nach Ablauf der sechs Monate ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen, wenn die Wohnung tatsächlich weiter benutzt wird. *
  • Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht nach drei Monaten.
  • Solange Bürgerinnen und Bürger aktuell bei einer Meldebehörde in Deutschland gemeldet sind, müssen sie sich generell nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.*

* Die Ausnahmen greifen allerdings nur, wenn es sich um keine „Scheinwohnung“ handelt – die Wohnung muss tatsächlich noch bestehen und auch genutzt werden können.

Gebühren

Die Anmeldung und Adressänderung von Personalausweisen und Reisepässen ist kostenlos.

Digitales Rathaus - Stellen Sie Ihre Anträge schnell und einfach online

(Voraussetzungen: Personalausweis oder eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und Ausweis-App, kostenlose BundID, Anmeldung mit alleiniger oder Hauptwohnung, Zuzug/ Umzug aus Deutschland)

Der Online-Dienst kann mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte und einer BundID genutzt werden. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab. Nach erfolgreicher Prüfung der Daten durch die Meldebehörde steht der Nutzerin oder dem Nutzer eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Ebenfalls können die Nutzerinnen und Nutzer die Adressdaten auf dem Chip ihres Personalausweises selbstständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und auch einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird nach Anleitung eigenständig angebracht. Damit entfällt der Gang zum Rathaus oder Bürgerbüro komplett.