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Rathaus & Politik

Landtagswahl 2026: Ab jetzt ist Briefwahl möglich

Wer bei der Landtagswahl 2026 durch Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal im Wahlkreis wählen möchte, kann seit Montag, 26. Januar, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. Zusammen mit dem Wahlschein erhalten Antragstellende einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag (weiß), einen amtlichen Wahlbriefumschlag (rot) sowie ein Merkblatt dazu. Das Briefwahlbüro im Rathaus ist ab sofort zu bestimmten Zeiten geöffnet. Wer möchte, kann direkt vor Ort in aufgestellten Wahlkabinen gleich seine Stimme abgeben.

Das Bild zeigt zwei Mitarbeiterinnen im Briefwahlbüro der Stadt Heilbronn mit den amtlichen Briefwahlunterlagen.
Im Briefwahlbüro in Raum 480 des Alten Rathauses: Die Mitarbeiterinnen Kathrin Dentini (rechts) und Sandra Carrara bereiten die Ausgabe der Briefwahlunterlagen vor. (Foto: Stadt Heilbronn/Friese)

Der Wahlschein berechtigt zur persönlichen Stimmabgabe in jedem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises 18 Heilbronn. Mit den Briefwahlunterlagen kann man bereits vor dem Wahlsonntag beide Stimmen abgeben. Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden bis Freitag, 6. März 2026, 15 Uhr, ausgegeben. Die Unterlagen werden von der Stadt Heilbronn mit RegioMail versandt. 

Um Briefwahlunterlagen zu beantragen, gibt es verschiedene Wege: 

1. Briefwahlunterlagen persönlich beantragen 
Ab Montag, 26. Januar, können Interessierte Briefwahlunterlagen beim Briefwahlteam im Rathaus, 4. OG, Zimmer 480, oder bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen persönlich beantragen. Dabei ist der Personalausweis/Reisepass und/oder die Wahlbenachrichtigung mitzubringen. Beim Briefwahlteam im Rathaus, 4. OG, Zimmer 480, besteht auch die Möglichkeit, mit den Briefwahlunterlagen gleich vor Ort zu wählen und den Wahlbrief direkt in die Wahlurne einzuwerfen. 
2. Antrag per Smartphone 
Der Antrag kann einfach mit dem Mobilgerät (Handy, Smartphone, Tablet) aufgerufen werden, wenn man den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung einscannt. Vorteil: Der Antrag ist dann schon ausgefüllt, man muss nur noch das Geburtsdatum ergänzen und den Antrag absenden.

 3. Online-Antrag 
Online sind die Unterlagen mit dem elektronischen Wahlscheinantrag über den Link Online-Antrag auf der Homepage der Stadt zu beantragen. Hierfür benötigt man die Wahlbezirks-Nr. und die Wähler-Nr., die auf der Wahlbenachrichtigung zu finden ist. 

4. Wahlschein per Formular beantragen 
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann schriftlich mit dem Formular (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) beantragt werden. Das Formular ist ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Anschrift zu senden. 

5. Wahlschein formlos beantragen 
Ein Antrag kann auch formlos gestellt werden unter Angabe von Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und ggf. Versandadresse:
a) per Post an Stadt Heilbronn, Bürgeramt - Wahlen, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn 
b) per E-Mail an briefwahl@heilbronn.de 
c) per Telefax unter der Nummer 07131 56-4289 

Telefonische Anträge sind nicht möglich. 

Bei einem Antrag für andere ist Vollmacht nötig 

Wer den Antrag für jemand anderen stellt, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Wer die Unterlagen für jemand anderen in Empfang nehmen will, muss dies ebenfalls durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung steht für die Vollmachterteilung ein Vordruck zur Verfügung. Wer glaubhaft macht, den beantragten und vom Wahlamt ausgestellten Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht erhalten oder verloren zu haben, kann bis Samstag, 7. März 2026, 12 Uhr, Ersatzunterlagen beim Wahlamt beantragen. Am Wahltag kann hierfür kein Ersatz mehr ausgestellt werden.

Was tun bei Erkrankung am Wahltag? 

Wer am Wahlwochenende nachweislich plötzlich erkrankt und sein Wahllokal deshalb nicht aufsuchen kann, kann beim Wahlamt am Wahlsonntag bis 15 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen erhalten. Briefwählerinnen und -wählern wird empfohlen, die Hinweise in den Unterlagen zu beachten – bitte keinesfalls die Unterschrift auf der eidesstattlichen Versicherung über die persönliche Stimmabgabe vergessen. 
Der rote Wahlbrief mit den ausgefüllten Briefwahlunterlagen muss rechtzeitig zurückgesandt werden, so dass er spätestens am Wahltag am 8. März bis 18 Uhr beim Wahlamt eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben oder in den Rathausbriefkasten eingeworfen werden. Die Rücksendung des Wahlbriefs ist für Briefwählerinnen und -wähler innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich, wenn der Brief ausschließlich der Deutschen Post AG ohne Bestimmung einer besonderen Versendungsform übergeben wird. Wird eine besondere Versendungsform wie Expresszustellung, Einschreiben oder Luftpost gewünscht, muss das dafür fällige zusätzliche Leistungsentgelt von den Wählenden selbst bezahlt werden. Wer ein anderes Unternehmen zur Beförderung beauftragt oder den Brief aus dem Ausland absendet, muss ebenfalls das dafür fällige Porto in voller Höhe übernehmen.

Es wird empfohlen, den Wahlbrief innerhalb Deutschlands spätestens am Mittwoch vor der Wahl abzuschicken, um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ankommen. 


INFO Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus, Marktplatz 7 (Eingang Lohtorstraße), 4. OG, Zimmer 480: 26. Januar bis 6. März 2026: Montag bis Mittwoch, 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr; Donnerstag, 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr; Freitag, 8.30 bis 12.30 Uhr; Freitag, 6. März 2026, von 8.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 15 Uhr. 

Kontakt Briefwahlteam: Telefon 07131 56-3688, E-Mail briefwahl@heilbronn.de