Ersatzführerschein
Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl des Originals
Ihnen wurde der Führerschein gestohlen oder Sie haben diesen verloren, so haben Sie die Möglichkeiten einen Antrag auf Ersatz zu stellen.
Der Ersatz ist ausschließlich durch persönliche Antragstellung möglich.
Erforderliche Unterlagen:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (Im Zentralen Bürgeramt können Sie das Lichtbild über ein Selbstbedienungsterminal gegen eine Gebühr von 6,- Euro erstellen.)
- Bei Verlust ist eine eidesstaatliche Versicherung beim Bürgeramt aufzunehmen.
- Bei Diebstahl ist eine Diebstahlanzeige der Polizei vorzulegen oder eine eidesstaatliche Versicherung beim Bürgeramt aufzunehmen.
- ggf. Karteikartenabschrift
Alle erforderlichen Unterlagen sind grundsätzlich im Original einzureichen. Bei persönlicher Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Kosten
- Ersatzführerschein Diebstahl: 37,50 Euro
- Ersatzführerschein Verlust: 68,20 Euro
Häufig gestellte Fragen
Eine persönliche Antragstellung ist bei einem der Bürgerämter möglich. Beim Zentralen Bürgeramt im Rathaus ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Eine persönliche Antragstellung ist in diesem Fall sowohl für den Führerschein als auch für den FQN bei der Führerscheinstelle möglich. Eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.

