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Leben & Soziales

Einsatz im Ehrenamt: Verdiente Personen für Auszeichnung melden

Die Stadt Heilbronn unterstützt die Initiative des Bundespräsidenten, in diesem Jahr Ehrenamtliche für große Verdienste am Tag des Grundgesetzes am Samstag, 23. Mai, auszuzeichnen. Bis zum 17. April können Personen im Rathaus vorgeschlagen werden, die eine solche Auszeichnung verdienen und die Kriterien erfüllen.

Das Bild zeigt viele geeherte Ehrenamtliche auf der Veranstaltung im Dezember 2024 im Großen Ratssaal.
Geehrte Ehrenamtliche im Dezember 2024. Im Großen Ratssaal des Rathauses findet die Zeremonie mit der Auszeichnung für engagierte Arbeit im Ehrenamt mit Oberbürgermeister Harry Mergel und Sozialbürgermeisterin Agnes Christner oft statt. (Foto: Stadt Heilbronn/Küpper)

Oberbürgermeister Harry Mergel ruft dazu auf, zu dem besonderen Anlass im Mai Personen zu melden, wenn sie nachfolgende Kriterien erfüllen. Mit der öffentlichen Auszeichnung will die Stadt verdeutlichen, wie vielfältig und wichtig ehrenamtliches Engagement in Heilbronn ist. 

Bedingung ist: Die Auszuzeichnenden müssen ihr Amt noch ausüben. 

Es gibt zwei Kategorien: 

  • eine Auszeichnung für junge Ehrenamtliche, die nicht älter als 25 Jahre alt und mindestens fünf Jahre lang ehrenamtlich tätig sind
     
  • eine Auszeichnung für langjährige Ehrenamtliche, die 

  1. als Erste Vorsitzende ihr Amt seit mehr als zehn Jahren ausüben
  2. als Erste Vorsitzende noch keine zehn Jahre im Amt sind, davor aber andere Funktionen nach Punkt 3 innehatten und insgesamt auf mehr als 15 Jahre Ehrenamt kommen
  3. Zweite Vorsitzende, Kassierer/Kassiererinnen, Schriftführer/Schriftführerinnen, Abteilungsleiter/ Abteilungsleiterinnen sind und seit mehr als 15 Jahren ehrenamtlich wirken. 

Vorschlagsformulare können angefordert werden

Monika Köhler vom Büro des Oberbürgermeisters steht für Auskünfte unter Telefon 07131 56-2036 oder per E-Mail unter monika.koehler@heilbronn.de zur Verfügung. Sie sendet auf Anfrage die Vorschlagsformulare zu und nimmt auch die Meldungen für eine Prüfung entgegen unter der Adresse Stadt Heilbronn, Büro des Oberbürgermeisters, Abt. Protokoll und Repräsentation, Marktplatz 7, 74072 Heilbronn.

Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis spätestens Freitag, 17. April, im Rathaus eingegangen sein.